Ian Umlauff
Mitglied des
Deutschen Journalisten Verbandes (DJV)
Für meine journalistische sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Journalismus sowie Meinungs- und Informationsarbeit sind von wesentlichen Teilen der Datenschutz-Grundverordnung (DS GVO) ausgenommen. Dazu gehören im Journalismus auch die Bestimmungen zu den Informationspflichten im Falle einer Verarbeitung personenbezogener Daten. Rechtsgrundlagen für die Ausnahme sind Artikel 5 Grundgesetz (GG), Artikel 11 der Charta der Grundwerte der Europäischen Union (GRC) sowie Artikel 85 der Datenschutz-Grundverordnung (DS GVO) in Verbindung mit Bestimmungen des deutschen Rechts, u.a. Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) sowie die Bestimmungen im Landespressegesetz NRW (LPrG NRW), das Landesmediengesetz NRW (LMG NRW) und das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), nach Maßgabe der diesbezüglichen Rechtsprechung. Zu diesen Ausnahmen gehören auch die Bestimmungen zu den Informationspflichten im Falle einer Verarbeitung personenbezogener Daten. Selbstverständlich beachte ich bei meiner Arbeit das journalistische Datengeheimnis und achte auf ein angemessenes Datenschutzniveau bei der Organsisation und Technik der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Verbreitung von Bildaufnahmen Ihrer Person oder von Ihnen vertretenen Angehörigen gegen Ihre berechtigten Interessen verstößt, können Sie mir das gerne mitteilen. Ihr Anliegen wird selbstverständlich geprüft.